Neue Mindestausbildungs-Vergütungen

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2026 beginnen, gelten die folgenden Sätze:

1. Lehrjahr: 724,- €

2. Lehrjahr: 854,- €

3. Lehrjahr: 977,- €

4. Lehrjahr: 1.014,- €

Für die Zukunft erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungs-Vergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kalenderjahr bekannt.