Neue Mindestausbildungs-Vergütungen

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2027 beginnen, gelten die folgenden Sätze: 1. Lehrjahr: 764,- € 2. Lehrjahr: 902,- € 3. Lehrjahr: 1.031,- € 4. Lehrjahr: 1.070,- € Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungs-Vergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kalenderjahr bekannt.