Neue Mindestausbildungs-Vergütungen

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2027 beginnen, gelten die folgenden Sätze:

1. Lehrjahr: 764,- €

2. Lehrjahr: 902,- €

3. Lehrjahr: 1.031,- €

4. Lehrjahr: 1.070,- €

Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungs-Vergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kalenderjahr bekannt.